Unternehmensbewertungen werden aufgrund unterschiedlicher Anlässe benötigt. In der Regel werden sie zur Ermittlung von Kaufpreisobergrenzen oder Verkaufpreisuntergrenzen im Rahmen Unternehmenserwerben ("Acquisitions"), Unternehmenszusammenschlüssen ("Mergers") oder bei der Einbringung in ein gemeinschaftliches Unternehmen ("Joint Ventures") gebraucht.
Es gibt jedoch auch weitere Anlässe, wie die Abfindung von Minderheitseignern ("Squeeze-out") sowie steuerliche oder erbrechtliche Anlässe.
Für die Findung von geeigneten Kauf- oder Verkaufpreisen spielen subjektive Annahmen eine große Rolle. Der Käufer kann durch die Transaktion evtl. Synergien mit anderen Unternehmen heben, während der Verkäufer auf diese oder andere implizite Benefits durch den Verkauf verzichtet. Für andere Transaktionen wird der objektivierte Unternehmenswert im Sinne des IDW S1 ermittelt.
Die Durchführung der Unternehmensbewertung erfolgt als neutraler oder subjektiver Gutachter durch die Intra Value. Als Bewertungsverfahren kommen bei uns hauptsächlich DCF-, Ertragswert- und Multiplikatorverfahren zum Einsatz.
Unsere Leistungen beinhalten u.a.:
Je nach Anlass wird keine vollumfassende Bewertung inkl. Dokumentation benötigt. Für viele Vorgänge reichen eine indikative Bewertung mit Kurzdokumentation bzw. eine reine Wertermittlung aus. Gerne bestimmen wir mit Ihnen gemeinsam den benötigten Leistungsumfang ("Scope").